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Allgemeine Geschaefts Bedingungen
Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen wird als Spezialist fuer gefuehrte Touren alles Moegliche unternehmen, damit Sie eine einwandfreie Reisezeit verbringen. Wir danken Ihnen fuer das uns entgegengebrachte Vertrauen, dass Sie uns mit Ihrer Buchung uebertragen. Mit den vorliegenden Bestimmungen schaffen wir eine klare Abgrenzung Ihrer und unserer Rechte und Pflichten , nicht zuletzt, um Ihre Interessen zu schuetzen. Saemtliche Buchungen werden auf der Grundlage der nachfolgenden Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen entgegengenommen werden, erklaert sich der Kunde mit den Reisebe-dingungen ausdruecklich einverstanden. Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter. Bei vermittelten Leistungen Dritter schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen Unternehmungen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

Leistungen
Die Leistungsverpflichtung von Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungs-bestaetigung und dem Leistungsangebot des Prospektes, der zum Zeitpunkt der Buchung massgebend war. Abaenderungen und Nebenabreden beduerfen vor Antritt der Reise einer schriftlichen Bestaetigung.

Vertragsabschluss
Ihre persoenliche, telefonische (inkl. Fax), schriftliche oder per Mail erfolgte Anmeldung gilt als verbindlich. Vom Zeitpunkt der Entgegennahme Ihrer Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Meldet der Buchende weitere Teilnehmer an, so steht er fuer deren Vertragspflichten, insbesondere die Bezahlung des Reisepreises, wie fuer seine eigenen Verpflichtungen ein.
Nach Erhalt der Reisebestaetigung/Rechnung wird eine Anzahlung von CHF 1'000.-, pro Person zur sofortigen Zahlung faellig. Ihre vollumfaengliche Schlusszahlung muss bis spaetestens 3 Wochen vor Beginn der gebuchten Reise auf dem Konto des Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen unwiderruflich gutgeschrieben sein. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat der Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen das Recht, entschaedigungslos vom Vertrag mit Ihnen zurueckzutreten und Annullationskosten (gemaess Aufstellung) einzufordern.

Aenderung der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
Bei Namensaenderungen oder Benennung eines Ersatzreisenden bis 45 Tage
vor Reisebeginn erhebt der Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen eine Bearbeitungsgebuehr von CHF 100.-. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen. Bei Annullierungen von Flugtickets kommen folgende Gebuehren zur Anwendung: Annullation vor Ticketausstellung: Bearbeitungsgebuehr von CHF 120.- pro Ticket. Annullation nach Ticketausstellung: Bearbeitungsgebuehr von CHF 300.- pro Flugticket. Annullieren Sie Ihre Reise, werden folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals belastet:

Bei Änderung oder Annullation einer Festanmeldung erheben wir zur Deckung des Arbeitsaufwandes und der Spesen eine Gebuehr von CHF 100.-pro Person, max. CHF 150 pro Auftrag, zuzueglich eventueller Kommunikationsspesen (Telefon, Fax). Ausserdem muessen wir bei Ruecktritt des Reisenden spaeter als 60 Tage vor Abreisedatum zusaetzlich die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises in Rechnung stellen: 60 - 46 Tage vor Abreise 10%, 45 - 31 Tage vor Abreise 20%, 30 - 16 Tage vor Abreise 30%, 15 - 1 Tag vor Abreise 80%.
Bei Annullierung am Abreisetag oder nicht Erscheinen des Teilnehmers verfaellt der ganze Betrag. Diese Kosten werden im Haertefall (Krankheit, o.ae.) von der obligatorischen Annullationsversicherung gedeckt (die Bearbeitungsgebuehr ist nicht gedeckt, diese wird separat abgerechnet).

Annullations- und Reisezwischenfall-Versicherung
Die Annullationskosten werden in der Regel von einer Annullations- und Reisezwischenfall-Versicherung uebernommen. Fuer all unsere Touren ist eine derartige Versicherung obligatorisch. Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Versicherungspolice. Es steht Ihnen frei, bei welcher Gesellschaft Sie diese Versicherung abschliessen, jedoch sollten Sie uns den Abschluss bestaetigen. Gerne sind wir Ihnen auf Anfrage bei einem derartigen Versicherungsabschluss behilflich.

Preis- und Leistungsaenderungen
Preisaenderungen sind nach dem Abschluss des Reisevertrages aus berechtigten, erheblich und nicht vorhersehbaren Gruenden (Erhoehung der Steuern, Gebuehren, Tarife oder sonstiges) in dem Umfang moeglich, wie diese sachlichen Gruende die Hoehe der Preisaenderung rechtfertigen. Der Reisever-anstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzueglich ueber Preisaenderungen zu informieren. Betraegt die Erhoehung des Reisepreises mehr als 10 Prozent, ist der Kunde innerhalb von 7 Tagen zum gebuehrenfreien Ruecktritt berechtigt. Änderungen oder Abweichungen gewisser Reiseleistungen aus dem ver-einbarten Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigefuehrt wurden, sind nur zulaessig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt und Ablauf der Reise nicht beeintraechtigen. Der Reise-veranstalter verpflichtet sich auch in diesem Fall, den Kunden unverzueglich zu informieren. Nach Eingang dieser Mitteilung beim Kunden, kann dieser innerhalb von 7 Tagen gebuehrenfrei vom Reisevertrag zuruecktreten. Nimmt der Kunde das Ruecktrittsrecht nicht in Anspruch, hat der nach Ablauf der 7 Tage keinerlei Anspruchsrecht auf eine Minderung.

Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch (vorzeitige Rueckreise wegen Krankheit oder aus anderen Gruenden die Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen nicht zu vertreten hat), besteht kein Anspruch des Kunden auf Rueckerstattung. Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen bemueht sich jedoch um die Rueckerstattung ersparter Aufwendungen von den Leistungstraegern und bezahlt diese an den Kunden zurueck, sobald und insoweit sie von den einzelnen Leistungstraegern tatsaechlich an Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen zurueckerstattet worden sind. Findet ein Abbruch der Reise durch eigenes Verschulden des Kunden statt (gesundheitsschadendes Verhalten, Verspaetung, Vergesslichkeit, usw.), entfaellt ein Anspruch auf Minderung.

Reiseabsage durch den Jeepdesign
Zur Durchfuehrung der Reise zum angefuehrten Preis ist eine gewisse Mindestanzahl von Teilnehmern, respektive Fahrzeugen (exkl. Reiseleiter) erforderlich. Falls diese Zahl nicht erreicht wird, respektive zwingende Gruende eine Reise verunmoeglichen, kann der Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen die Reise annullieren. In diesem Fall werden die bereits getaetigten Zahlungen in voller Hoehe zurueckerstattet.

Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn der Kunde die Reise abbricht, besteht keinerlei Anrecht auf Rueckerstattung nicht oder nur teilweise benutzter Leistungen. Allfaellige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Gewaehrleistung
Werden die Leistungen bzw. die Reise nicht vertragsgemaess erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wenn die Abhilfe einen unverhaeltnis-maessigen Aufwand erfordert, kann der Veranstalter diese verweigern. Der Kunde hat nachzuweisen, dass die Leistungen nicht gemaess den orts- und landesueblichen Gegebenheiten erbracht wurden.

Haftung
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haften wir fuer:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfaeltige Überwachung und Auswahl der Leistungstraeger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemaesse Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Beruecksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesueblichkeit. Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen haftet nicht fuer Leistungsstoerungen im Bereich der Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (Flugzeug, Bahn, Schiff usw.). Fuer Personenschaeden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der Befoerderung im Linienverkehr stehen, haften wir ebenfalls nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Befoerderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Bei Expeditionen und Abenteuerreisen (Off-Road-Reisen), uebernehmen wir im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung. Eine Haftung von Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen fuer alle Personen- und Sach-schaeden ist ausgeschlossen. Die Reisen mit Expeditionscharakter kann es aufgrund der besonderen Art dieser Reisen zu technischen Ausfaellen an Fahrzeugen kommen, die den Reiseverlauf verzoegern koennen. Aus der Tatsache heraus, dass so etwas zum normalen Verlauf einer solchen Reise gehoeren kann, kann vom Kunden weder Schadenersatz noch Minderung verlangt werden.

Haftungsbeschraenkung / Haftungsausschluss
Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen haftet nur in der Hoehe des einfachen Reisepreise, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsaetzlich oder grob fahrlaessig herbeigefuehrt. Saemtliche Ansprueche, die in Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen erbrachten Leistungen stehen, aus welchen Rechtsanspruch auch immer, hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dem im Reise-vertrag vorgesehenen Rueckreisedatum gegenueber Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen schriftlich geltend zu machen. Kundenansprueche gegenueber Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen , aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjaehren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rueckreisedatum. Insbesondere gilt diese Regelung fuer Ansprueche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
Bei diesen Reisen handelt es sich um Abenteuerreisen mit Expeditionscharakter und sind mit besonderen Risiken behaftet. Den Anordnungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Aus organisatorischen Gruenden kann es jederzeit erforderlich sein, dass Abweichungen vom geplanten Ablauf erfolgen muessen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Reise teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und durch sie oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachen Schaeden. Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaeden oder Unfaelle auf jedes Recht des Vorgehens oder Rueckgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten, Helfer, Behoerden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchfuehrung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Bei technischen Problemen an den Teilnehmer-Fahrzeugen oder bei einer Havarie, bemueht sich der Veranstalter um technische Hilfestellung, beziehungsweise um eine Bergung. Hierzu setzt er die Bordausruestung des Organisations-Fahrzeuges für den Teilnehmer kostenfrei ein. Sollte die erforderliche Hilfestellung oder Bergungsleistung mit Mitteln des Organisations-Fahrzeuges nicht zu erbringen sein, wird sich der Veranstalter um Fremdhilfe bemuehen. Entstehende Kosten für Fremdhilfe tragen die betroffnen Teilnehmer. Die Teilnehmer-Fahrzeuge sind Mietfahrzeuge, welche jeder Teilnehmer auf seinen Namen uebernimmt, verantwortlich ist und auch wieder zurueckgibt. Für Beanstandungen aus verursachten Schaeden ist der Teilnehmer selbst verantwortlich und begleicht diese direkt mit dem Fahrzeugvermieter.

Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Reisemaengeln ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, um Beeintraechtigungen und vermeintliche Schaeden zu vermeiden und abzu-wehren. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die ihm in der Reiseaus-schreibung und/oder den uebermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise zu beachten (Gesundheitstipps und Vorsorge, Impfungen, Pass-, Visa- und Zollbestimmungen usw.). Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzueglich der Reiseleitung bekanntzugeben, so dass nach Moeglichkeit sofort fuer Abhilfe gesorgt werden kann. Unterlaesst der Reisende es schuldhaft, einen Mangel bzw. eine Ruege anzuzeigen, so kann spaeter kein Anspruch auf Minderung gestellt werden. Bei Verlust oder Beschaedigung von Gepaeck sollte unverzueglich eine Anzeige gegenueber dem Befoerderungsunter-nehmen vollzogen werden.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Kunde selbst ist fuer die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen verantwortlich. Alle Nachteile, Kosten und sonstige Schaeden, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften und Bestimmungen nach der Buchung oder nach Reiseantritt geaendert werden sollten. Jeepdesign Offroad Travel / Offroadreisen ist verpflichtet, schweizer Kunden ueber Bestimmungen, die Pass-, Visa- und Gesundheits-vorschriften betreffen, zu informieren, sofern sie ihr bekannt sind oder unter Anwendung ueblicher Sorgfalt bekannt sein muessten. Ohne besondere Mitteilung wird dabei unterstellt, dass fuer den Kunden keine Besonder-heiten zutreffen (laufendes Strafverfahren, doppelte Staatsbuergerschaft oder Ähnliches). Sofern es uns moeglich ist werden wir den Kunden ueber Änderungen diesbezueglicher Art informieren. Die Pflicht des Kunden, sich selbst bei den zustaendigen Behoerden und Stellen zu erkundigen, bleibt trotzdem aufrecht bestehen. Der Reisepass muss noch 6 Monate ueber das vertraglich vorgesehene Ende der Reise hinaus gueltig sein!

Allgemeine Informationen

Fahrausweis:
Erforderlich ist ein internationaler Fuehrerschein. Der Original-Fahrausweis muss mitgenommen werden.

Anzahl Teilnehmer (exkl. Reiseleiter):
Die maximale Teilnehmerzahl betraegt 20 Personen respektive 10 Fahrzeuge. Zur Durchfuehrung der Reise zum angefuehrten Preis ist eine Mindestanzahl von 10 Teilnehmern, respektive 5 Fahrzeugen (exkl. Reiseleiter) erforderlich. Falls diese Zahl nicht erreicht wird, kann die Reise annulliert werden. In diesem Fall werden die bereits getaetigten Zahlungen in voller Hoehe zurueckerstattet. Die Reise kann trotz ungenuegender Teilnehmerzahl durchgefuehrt werden, wenn es die Teilnehmer wuenschen und mit einem Aufschlag auf den urspruenglichen Preis einverstanden sind. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Der Reiseveranstalter behaelt sich das Recht vor, die Route zu aendern, falls dies noetig sein sollte.

Gerichtsstand


Als Gerichtsstand gilt ausschließlich 5610 Wohlen/AG Schweiz